Rechtzeitiger Alarm
Funktionskontrolle Leckwarngeräte

 

Sind Sie sind Besitzer einer Tankanlage mit einem Leckwarngerät?
So werden Sie alle 1-2 Jahre (je nach Gerätetyp) vom Kanton aufgefordert, eine Funktionskontrolle bei einer autorisierten Fachfirma in Auftrag zu geben. Diese Kontrolle ist für die Erfüllung der Auflagen des Gewässerschutzamtes vom Kanton vorgeschrieben.

Dabei wird das Sicherungssystem auf Funktionstüchtigkeit und Funktionssicherheit geprüft.
Das geprüfte Sytsem wird nach einer Kontrolle der zuständigen Behörde gemeldet.

Unterschieden wird nach Unterdruck-, Überdruck-, Flüssigkeits- sowie Vollvakuumgeräten.
Der Kontrollzyklus und Kontrollaufwand variiert bei den oben genannten Ausführungen.


Abovertrag

Zu Ihrer Entlastung bieten wir Ihnen unseren Service-Vertrag an - geben Sie die Verantwortung ab und profitieren Sie von unserem Angebot.

Ihre Vorteile:
- Wir stellen das Einhalten der gesetzlich vorgegebenen Prüfinteralle sicher
- Wir kontaktieren Sie, sobald Ihr Gerät zu einer Prüfung fällig ist
- Prüfprotokolle und Erf¨llung der gesetzlichen Meldepflicht an das jeweilige Amt durch uns
- Nachführen und Speichern aller relevanten Daten in unserem System
- Einwandfrei funktionierende Ablauforganisation

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt "ABO-Vertrag Leckwarngerät"